Fernabsatzgesetz in der Schweiz, Rückgabe von im Internet bestellten Waren
Bei meinen diversen Einkäufen (hauptsächlich Elektronik) im Internet blicke ich immer wieder über die Grenze und prüfe, ob die gewünschte Ware im benachbarten Ausland günstiger ist. Dies ist mittels geeigneter Preisvergleichseiten ja auch nicht weiter schwierig.
Man muss bei dem Preisvergleich Schweiz/ Deutschland natürlich noch den Mehrwertsteuerunterschied berücksichtigen.
Zur Zeit sind es
- 7.6% in der Schweiz
- 19% in Deutschland.
- für Deutschland: http://geizahls.at/de
- für die Schweiz: http://www.toppreise.ch
Im Grossen und Ganzen zeigt sich zur Zeit aber, dass die meisten Konsumartikel (nicht Lebensmittel) in der Schweiz nur marginal teurer, wenn nicht sogar günstiger sind. Dies mag vor allem mit nicht vorhandenen Sonderzöllen, Urheberrechtsabgaben und sonstigen Dingen zusammenhängen, aber auch mit dem starken Euro Kurs im Vergleich zum Franken.
Einen kleinen aber feinen Unterschied gibt es aber dennoch:
Das Fernabsatzgesetz, bzw. dessen Formulierungen die in das Deutsche Privatrecht (BGB) übernommen wurden. Darin ist grob gesagt festgelegt, dass im Internet bestellte Waren innerhalb einer zweiwöchigen Frist wieder zurückgegeben werden können, unter voller Erstattung des Kaufpreises und ohne Angabe von Gründen.
So etwas existiert in der Schweiz nicht.
Das heisst, wenn Du etwas bestellst, aber nach der Lieferung der Ware feststellst, dass es nicht Deinen Anforderungen entspricht hat man keinen direkten Rechtsanspruch darauf das gekaufte zurück geben zu können. In der Regel ist das kein Problem, denn die meisten Läden sind sehr kulant.
Bei manchen Online Händlern jedoch wird dies explizit in den AGBs ausgeschlossen. So fand ich dann zum Beispiel in den AGBs der Spartacus AG (http://spartacus.ch) der Absatz
§ 11 Rückgaberecht
Die SPARTACUS AG gewährt kein Rückgaberecht.
Soweit so gut, wenn der Schweizer Händler dennoch kulant sind.
In einem konkreten Fall jedoch biss ich auf Granit. Obschon spartacus damit wirbt, dass man bei Ihnen im Laden die Ware (z.B. Canon Digitalkameras) anfassen kann, weigerten sie sich eine Kamera, die nicht mal ein Tag zuvor bei Ihnen gekauft wurde, zurückzunehmen mit folgender Begründung:
Da die Verpackung bereits geöffnet und die Kamera somit gebraucht ist, können wir Sie leider nicht mehr zurücknehmen.
Wir bitten Sie dafür um Verständnis.
Mit freundlichen Grüssen
XXXX XXXXXXX
Spartacus AG
Dies ist nun aber insbesondere deswegen eigenartig, weil ich beim Abholen der Kamera aufgefordert wurde, die Schachtel zu öffnen, um den Inhalt zu prüfen. Zudem konnte ich beobachten, wie ein andere Kunde zusammen mit einem Verkäufer ebenfalls eine neue Schachtel einer Kamera öffnete, diese begutachtete, und die Packung wieder zusammengepackt wurde ohne dass die Kamera gekauft wurde.
Man muss zudem noch wissen, dass die Schachteln der hochwertigen Canon Kameras sich beschädigungsfrei öffnen und auch wieder verschliessen lassen.
Wie dem im Detail auch sei, bei Onlinekäufen in der Schweiz muss man sich bewusst sein, dass man oftmals nicht in der Lage ist Fehlkäufe zu retournieren.
Auch anderen Onlineshops schliessen dies explizit in ihren AGBs aus.
Wenn man sich also nicht 100% sicher ist, ob man das Produkt auch wirklich will, lohnt es sich den Einkauf gut zu überdenken oder in Deutschland zu bestellen.

