Fernabsatzgesetz in der Schweiz, Rückgabe von im Internet bestellten Waren

Thursday, April 5. 2007

Bei meinen diversen Einkäufen (hauptsächlich Elektronik) im Internet blicke ich immer wieder über die Grenze und prüfe, ob die gewünschte Ware im benachbarten Ausland günstiger ist. Dies ist mittels geeigneter Preisvergleichseiten ja auch nicht weiter schwierig. Man muss bei dem Preisvergleich Schweiz/ Deutschland natürlich noch den Mehrwertsteuerunterschied berücksichtigen. Zur Zeit sind es

  • 7.6% in der Schweiz
  • 19% in Deutschland.
Das heisst, dass eine Ware die in Deutschland 119 Euro kostet nach deutschem Export und Schweizer Import 107.60 für den in der Schweiz wohnhaften Konsumenten. Zur Zeit nutze ich zu Preisvergleich

Im Grossen und Ganzen zeigt sich zur Zeit aber, dass die meisten Konsumartikel (nicht Lebensmittel) in der Schweiz nur marginal teurer, wenn nicht sogar günstiger sind. Dies mag vor allem mit nicht vorhandenen Sonderzöllen, Urheberrechtsabgaben und sonstigen Dingen zusammenhängen, aber auch mit dem starken Euro Kurs im Vergleich zum Franken.

Einen kleinen aber feinen Unterschied gibt es aber dennoch:

Das Fernabsatzgesetz, bzw. dessen Formulierungen die in das Deutsche Privatrecht (BGB) übernommen wurden. Darin ist grob gesagt festgelegt, dass im Internet bestellte Waren innerhalb einer zweiwöchigen Frist wieder zurückgegeben werden können, unter voller Erstattung des Kaufpreises und ohne Angabe von Gründen.

So etwas existiert in der Schweiz nicht.

Das heisst, wenn Du etwas bestellst, aber nach der Lieferung der Ware feststellst, dass es nicht Deinen Anforderungen entspricht hat man keinen direkten Rechtsanspruch darauf das gekaufte zurück geben zu können. In der Regel ist das kein Problem, denn die meisten Läden sind sehr kulant.

Bei manchen Online Händlern jedoch wird dies explizit in den AGBs ausgeschlossen. So fand ich dann zum Beispiel in den AGBs der Spartacus AG (http://spartacus.ch) der Absatz

§ 11 Rückgaberecht
Die SPARTACUS AG gewährt kein Rückgaberecht.

Soweit so gut, wenn der Schweizer Händler dennoch kulant sind.

In einem konkreten Fall jedoch biss ich auf Granit. Obschon spartacus damit wirbt, dass man bei Ihnen im Laden die Ware (z.B. Canon Digitalkameras) anfassen kann, weigerten sie sich eine Kamera, die nicht mal ein Tag zuvor bei Ihnen gekauft wurde, zurückzunehmen mit folgender Begründung:

Da die Verpackung bereits geöffnet und die Kamera somit gebraucht ist, können wir Sie leider nicht mehr zurücknehmen.

Wir bitten Sie dafür um Verständnis.

Mit freundlichen Grüssen
XXXX XXXXXXX
Spartacus AG

Dies ist nun aber insbesondere deswegen eigenartig, weil ich beim Abholen der Kamera aufgefordert wurde, die Schachtel zu öffnen, um den Inhalt zu prüfen. Zudem konnte ich beobachten, wie ein andere Kunde zusammen mit einem Verkäufer ebenfalls eine neue Schachtel einer Kamera öffnete, diese begutachtete, und die Packung wieder zusammengepackt wurde ohne dass die Kamera gekauft wurde.

Man muss zudem noch wissen, dass die Schachteln der hochwertigen Canon Kameras sich beschädigungsfrei öffnen und auch wieder verschliessen lassen.

Wie dem im Detail auch sei, bei Onlinekäufen in der Schweiz muss man sich bewusst sein, dass man oftmals nicht in der Lage ist Fehlkäufe zu retournieren.

Auch anderen Onlineshops schliessen dies explizit in ihren AGBs aus.

Wenn man sich also nicht 100% sicher ist, ob man das Produkt auch wirklich will, lohnt es sich den Einkauf gut zu überdenken oder in Deutschland zu bestellen.

USM Haller webshop mag nur Microsoft

Thursday, March 8. 2007

Nun wollte ich soeben mir ein Möbel konfigurieren, online, gemäss dem Prospekt, das USM mir gesandt hatte und freute mich auf lustiges Möbel klicken. Leider musste ich feststellen, dass es nur Benutzern von Microsoft Betriebssystemen mit deren Browser Internet Explorer möglich ist dort zu kaufen:
Bild: www.usmshop.com

"Der Konfigurator virtual.USM steht momentan nur für Internet Explorer auf Microsoft Windows zur Verfügung."

Schade, schade, ich hätte mich gefreut, wenn USM es geschafft hätten, zeitgemässes betriebssystemunabhängiges Webdesign zu implementieren und somit auch hier dem Anspruch den Sie bezüglich zeitloser Möbel hat auch bei Ihrem Webshop gerecht werden.

Dass das ganze noch in einer popup Fenster Schlacht versteckt ist fiel auch carpathia: e-business.blog schon auf.

Update I:

Habe mir das ganze im Internet Explorer angesehen. Funktioniert im Grunde, ist langsam und braucht ein riesiges active X plugin. Das sieht für mich aus, wie die Anwendung, die auch die Vertriebspartner von USS verwenden auf das Web geworfen. Damit ist auch klar, wieso es nicht allzu einfach ist dies browser/OS unabhängig zu machen.

Update II: Antwort von USM:

Ich hatte die Kritikpunkte auch per Webform an USM geschickt, und dann sehr schnell (1/2 Tag) eine Antwort erhalten:

  • zum Configurator:

"Es ist uns bewusst dass das Bedürfnis nach einer OS/Firefox Version besteht. Im Moment wird der Konfigurator noch laufend verfeinert und es ist somit nur eine Frage der Zeit, bis er auch für andere Browser angeboten wird. Zuerst liegt unser Augenmerk aber auf dem Feintuning der IE-Version, so dass wir zum jetzigen Zeitpunkt noch keinen genauen Termin nennen können."

Ein Feintuning wird wohl kaum aus einen activeX Control eine Browser/OS unabhängige Architektur machen. Aber immerhin, man hat es wahrgenommen.

  • popup Fenster Schlacht

"Unsere Website ist tatsächliche in die Jahre gekommen. Aus diesem Grunde wird zur Zeit auch an einer neuen Webpräsenz gearbeitet. Diese ist quasi fertig, allerdings sind jetzt noch die bekannten Abschlussarbeiten zu erledigen. Sie wird dann zeitgleich mit unserer neuen Broschüre gelauncht."